Identifikation von Leasingverhältnissen …
... nach IFRS und HGB
Mehr als 50 % aller außenfinanzierten Investitionen werden laut BDL über Leasing finanziert. Das gesamte Leasing-Investitionsvolumen betrug im Jahr 2018 knapp 70 Mrd. €. Leasingsachverhalte tangieren also einen Großteil der Unternehmen. Seit dem ist für IFRS-Bilanzierer dabei zwingend IFRS 16 anzuwenden. Hinz und Tettenborn zeigen in ihrem Beitrag ab , was bei der Identifikation von potenziellen Leasingverhältnissen nach dem neuen Standard zu beachten ist und welche abschlusspolitischen Auswirkungen sich ergeben können.
Für das Vorliegen eines Leasingverhältnisses nach IFRS 16 ist zunächst zu prüfen, ob dem Dauerschuldverhältnis ein identifizierbarer Vermögenswert zugrunde liegt. In einem nächsten Schritt ist zu klären, ob der Leasingnehmer während des „Verwendungszeitraums“ berechtigt ist, im Wesentlichen den gesamten wirtschaftlichen Nutzen aus der Verwendung des Leasinggegenstands zu ziehen (IFRS 16.B21-B23). Anschließend muss noch die Frage geklärt werden, ob der Leasingnehmer entscheiden kann, wie und für welchen Zweck der identifizierbare Vermögenswert eingesetzt wird (IFRS 16.B25-B30). Werden die Kriterien erfüllt, handelt es sich um Leasingverhältnisse nach IFRS 16, mit der Folge, dass sie bilanzwirksam werden und somit Folgewirkungen auf Bilanzkennzahlen wie die Eigenkapitalquote und das EBIT haben. Werden die Kriterien nicht erfüllt, stellen die betroffenen Verträge Serviceverträge dar, die als laufender Aufwand zu erfassen sind. Sofern sich Parameter der Leasingverhältnisse ändern, muss eine erneute Würdigung erfolgen (IFRS 16.11).
Angaben zu Forschungs- und Entwicklungskosten im Anhang
Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten spielen für Unternehmen des TecDAX eine wichtige Rolle. Zunehmende Ausgaben in Forschung und Entwicklung führen nicht zwangsläufig zu einem höheren Aktienkurs. Daher sind für Investoren die offengelegten Informationen zu F&E-Aktivitäten sowie die dazugehörigen Kosten für die Anlageentscheidung relevant. In der Vergangenheit war der Umfang der veröffentlichten Informationen bei den börsennotierten Unternehmen sehr unterschiedlich. Während einige Unternehmen lediglich die Höhe der F&E-Kosten und die Veränderungen im Vergleich zum Vorjahr angaben, legten andere Unternehmen detaillierte Aufstellungen der Kostenbestandteile offen. Rinker untersucht ab , in welchem Umfang TecDAX-Unternehmen Informationen zu F&E-Kosten offenlegen.
Sinn und Nicht-Sinn der IFRS-Anwendung in Afrika
Für an afrikanischen Börsen notierte inländische oder ausländische Unternehmen besteht Anwendungspflicht der IFRS. Für nicht börsennotierte Unternehmen ist die Anwendung der IFRS entweder gestattet oder verpflichtend. Welchen Beitrag zum Wirtschaftswachstum und zur -entwicklung können die IFRS bzw. die IFRS-SMEs dabei leisten? In welchen Fällen ist die Anwendung der IFRS überhaupt sinnvoll? Antworten auf diese Fragen liefert Anders in seinem Beitrag ab .
Beste Grüße
Patrick Zugehör
Fundstelle(n):
PiR 6/2019 Seite 1
BAAAH-16586