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Zweifelsfragen bei der Anwendung des Fördergebietsgesetzes
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder und in Ergänzung des (BStBl I S. 279) gilt bei Anwendung des Fördergebietsgesetzes in der durch Artikel 19 des Jahressteuer-Ergänzungsgesetzes 1996 vom (BGBl I S. 1959, BStBl I S. 786) geänderten Fassung (vgl. die Neufassung des Fördergebietsgesetzes im BStBl 1996 I S. 104) nach dem ) folgendes:
I. Abgrenzung der Anschaffungs- und Veräußerungsvorgänge von den Fällen der Fortsetzung der Sonderabschreibungen
1. Realteilung von Gesellschaften mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
Die Realteilung einer Gesellschaft mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist hinsichtlich der Abschreibungen nach den Grundsätzen der Erbauseinandersetzung über Privatvermögen zu behandeln (Tz. 23 bis 32 des BStBl I S. 62). Das bedeutet für die Sonderabschreibungen folgendes:
Bei einer Realteilung ohne Abfindungszahlungen werden die Wirtschaftsgüter in vollem Umfang unentgeltlich erworben. Der Alleineigentüm...