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Sozialversicherungspflicht eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer Familien-GmbH
Für die Beurteilung des sozialversicherungsrechtlichen Status eines GmbH-Geschäftsführers mit Minderheitsbeteiligung sind Abreden außerhalb des Gesellschaftsvertrags, die sich auf die Stimmverteilung auswirken, ohne Bedeutung. Dies gilt auch dann, wenn der Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführer im Rahmen einer Familiengesellschaft tätig ist (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom - L 12 BA 23/18 B ER).
Im Anschluss an die sozialversicherungsrechtliche Statusbeurteilung des NWB LAAAG-86967) von Fremd- und Gesellschafter-Geschäftsführern ohne Mindestkapitalbeteiligung von 50 % oder umfassender Sperrminorität als per se abhängig Beschäftigte stellt der Senat für den Streitfall zudem klar, dass dabei auch das sog. Rückwirkungsverbot der ...