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BVerfG Urteil v. - 2 BvR 2627/18

Kammerbeschluss: Einstellung des Verfahrens nach Rücknahme der Verfassungsbeschwerde und des Antrags auf Erlass einer eA

Gesetze: § 90 BVerfGG

Instanzenzug: OLG Frankfurt Az: 2 Ausl A 153/18 Beschlussvorgehend OLG Frankfurt Az: 2 Ausl A 153/18 Beschlussvorgehend Az: 2 BvR 2627/18 Einstweilige Anordnungvorgehend Az: 2 BvR 2627/18 Einstweilige Anordnung

Gründe

1Der Beschwerdeführer hat mit Schriftsatz vom die Verfassungsbeschwerde und seinen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zurückgenommen. Das Verfahren ist daher einzustellen. Nach Wegfall der Verfassungsbeschwerde wird die bereits erlassene einstweilige Anordnung gegenstandlos (vgl. § 40 Abs. 3 GOBVerfG).

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BVerfG:2019:rk20190522.2bvr262718

Fundstelle(n):
CAAAH-16431

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