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BFH 27.03.2019 V R 61/17, StuB 11/2019 S. 448

Umsatzsteuer | EuGH-Vorlage zum erfolglosen Unternehmer

Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:

Muss ein Stpfl., der einen Investitionsgegenstand im Hinblick auf eine steuerpflichtige Verwendung mit Recht auf Vorsteuerabzug herstellt (hier: Errichtung eines Gebäudes zum Betrieb einer Cafeteria), den Vorsteuerabzug nach Art. 185 Abs. 1 und Art. 187 MwStSystRL berichtigen, wenn er die zum Vorsteuerabzug berechtigenden Umsatztätigkeit (hier: Betrieb der Cafeteria) einstellt und der Investitionsgegenstand im Umfang der zuvor steuerpflichtigen Verwendung nunmehr ungenutzt bleibt (Bezug: § 15a UStG; Art. 185, Art. 187 MwStSystRL)?

Praxishinweise

Im Urteilsfall beruhte die Schließung des Betriebs einer Cafeteria in einem Pflegeheim auf der fehlenden wirtschaftlichen Rentabilität und damit auf der Erfolglosigkeit der Unternehmerin. Die Cafeteria-Räumlichkeiten blieben a...