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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 11 K 134/17 EFG 2019 S. 1058 Nr. 13

Gesetze: UStG 2005 § 12 Abs 2 Nr 8 Buchst a; AO § 67a Abs 3 S 1 Nr 1; AO § 65

Abgrenzung von Aufwandsentschädigungen und Vergütungen i.S.d. § 67a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 AO bei Zahlungen an Amateurfußballer

Leitsatz

  1. Bei Zahlungen eines Vereins an Amateursportler ist die in Nr. 32 zu §67a AEAO gewählte 400 €-Grenze eine sachgerechte Vereinfachungsregelung zur Abgrenzung von pauschal geleisteten Aufwandsentschädigungen.

  2. Darüber hinausgehender Aufwand muss für die Einordung als Aufwandsentschädigung im Einzelnen nachgewiesen werden.

Fundstelle(n):
EFG 2019 S. 1058 Nr. 13
OAAAH-16239

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