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Gewinnrealisierung bei Rücktrittsvorbehalt
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I. Rechtliche Ausgangslage
Bei der Gewinnermittlung durch BV-Vergleich nach § 5 EStG dürfen nur die am Bilanzstichtag bereits realisierten Gewinne berücksichtigt werden. Gleiches gilt bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG aufgrund steuerlicher Buchführungspflicht. Beim Verkauf von WG ist der Gewinn grds. realisiert, wenn Besitz, Nutzungen und Lasten des WG auf den Käufer übergegangen sind (vgl. NWB F. 3 S. 9267). Bisher war nicht abschließend geklärt, ob es unter den genannten Voraussetzungen zur Gewinnrealisierung auch kommt, wenn und solange noch ein Rücktrittsrecht des Käufers besteht (vgl. Nachweise NWB F. 3 S. 9267, 9269).
II. Sachverhalt
Die Klin., eine KG, verkaufte 1983 ein Mietwohngrundstück. Besitz, Nutzungen und Lasten gingen noch 1983 auf den Käufer über. Der Käufer wollte den erworbenen Besitz in Wohnungs- und Teileigentumsrechte aufteilen und diese verkaufen. In Zusammenhang damit wurde ein Rücktrittsvorbehalt vereinbart, falls die Eigentumsrechte bis nicht veräußert waren. 1984 erklärte der Käufer unter Berufung hierauf den Rücktritt. Es kam zur Rückabwicklung des Kaufvertrags in der Weise, daß Eigentum und Besitz am wieder auf den Verkäufer über...