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Einkommensteuer | Falschgeld und Werbungskostenabzug
Das entschieden, dass der Bezug von Falschgeld im Rahmen eines beruflich veranlassten Geldwechselgeschäfts zu einem Werbungskostenabzug führen kann, wenn der Verlust ausschließlich beruflich veranlasst gewesen ist.
Geklagt hatte ein Arbeitnehmer, der für die Vermittlung von Maschinenverkäufen von seinem Arbeitgeber Provisionen erhält. Er fiel auf einen Kaufinteressenten herein, der behauptete, eine internationale Investorengruppe zu vertreten, die als Vorbedingung für den Kauf der Maschinen die Durchführung eines Geldwechselgeschäfts mit 500 €-Scheinen verlange, weil die Investorengruppe sich ihres entsprechenden Bestands an 500 €-Noten wegen des gerüchteweise insbesondere in Italien bevorstehenden Einzugs solcher Banknoten entledigen wolle...