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Erbschaftsteuer – Vermögen einer liechtensteinischen Stiftung (BFH)
Das einer unselbständigen Stiftung liechtensteinischen Rechts übertragene, jedoch weiter dem Stifter zuzurechnende Vermögen gehört beim Tode des Stifters zum Erbanfall, wenn die Herrschaftsbefugnisse des Stifters vererblich sind.
Sachverhalt: Der Kläger ist Alleinerbe der im Juli 2009 verstorbenen Erblasserin (E). E hatte als Stifterin Vermögen auf eine Stiftung liechtensteinischen Rechts übertragen. Aus einer späteren Bestätigung der Mitglieder des Stiftungsrates ergibt sich, dass der Stiftungsrat im Rahmen der Mandatsausübung in vollem Umfang an die Anweisungen der E gebunden und nicht zu einer selbständigen Ausübung des Mandats berechtigt war. 2009 bestimmte der Stiftungsrat der Stiftung die E jeweils zur Erstbegünstigten. Nach deren Tode war der Begünstigte der Kläger. Nach de...