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Abmahnungen bei Urheberrechtverletzungen begründen Leistungsaustausch
BFH äußert sich zur Steuerbarkeit
[i]Wenning, Lieferungen/sonstige Leistungen, infoCenter NWB NAAAB-14244 Ein grundsätzliches Problem der Umsatzsteuer ist die Abgrenzung zwischen einem steuerbaren Leistungsaustausch und einem nichtsteuerbaren Schadensersatz. Der BFH hat diese Frage, die im Einzelfall schwierig zu beantworten sein kann, in einem konkreten Sachverhalt für Abmahnungen bei Urheberrechtsverletzungen im Internet beleuchtet ( NWB PAAAH-13852).
I. Abmahnungen für Rechtsverletzungen im Internet
[i]AusgangslageDie Klägerin des Ausgangsfalls ist eine GmbH & Co. KG, die Tonträger herstellt und Inhaberin von Verwertungsrechten an Tonaufnahmen ist. Bei den Verwertungsrechten handelt es sich insbesondere um Rechte der öffentlichen Zugänglichmachung i. S. des § 19a UrhG (i. d. F. für das Jahr 2010). Sie beauftragte zwecks Unterbindung der rechtswidrigen Verbreitung der Tonaufnahmen im Internet eine Rechtsanwaltskanzlei. Diese sollte gegen die Rechtsverletzer Unterlassungs- und Ersatzansprüche außergerichtlich geltend machen und Vergleichsvereinbarungen abschließen.
[i]Abmahnschreiben durch RechtsanwälteDazu erstellte die Rechtsanwaltskanzlei Schreiben an vermeintliche Rechtsverletzer, in denen die Rechtslage hinsichtlich der Schadensersatz- und Unterlassungs- und Auskunftspflicht sowie ih...