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Hessisches Finanzgericht  Beschluss v. - 7 V 476/18

Gesetze: SchwarzArbG § 2; FGO § 69 Abs. 2 S. 2; FGO § 69 Abs. 3 S. 1

Aussetzung der Vollziehung einer Prüfungsverfügung nach dem Mindestlohngesetz gegen Sicherheitsleistung

Leitsatz

  1. Eine Prüfungsverfügung nach § 2 SchwarzArbG gegen einen ausländischen Transportunternehmer, die eine Kontrolle des Mindestlohngesetzes betrifft, ist wegen ernstlicher Zweifel von der Vollziehung auszusetzen, wenn die Rechtmäßigkeit einer solchen Prüfungsverfügung in mehreren instanzgerichtlichen Entscheidungen, sowie der zivilgerichtlichen Rechtsprechung unterschiedlich behandelt worden ist und eine höchstrichterliche Entscheidung des BFH noch aussteht.

  2. Bei Gefährdung der Realisierung des (angeblichen) Prüfungsanspruchs wegen der zu kurzen Aufbewahrungsfrist des §§ 17 Abs. 2 S. 1 MiLoG kann das Gericht die Aussetzung der Vollziehung von einer Hinterlegung bestimmter Dokumente in Analogie zur Sicherheitsleistung bei Steueransprüchen abhängig machen.

Fundstelle(n):
KAAAH-15760

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