Rückforderung einer auf ein Anderkonto des Insolvenzverwalters erfolgten ESt-Erstattung für einen Zeitabschnitt nach Aufhebung
des Insolvenzverfahrens, Nachtragsverteilung, Treu und Glauben
Leitsatz
1) Für die insolvenzrechtliche Entstehung des Erstattungsanspruchs ist nicht dessen steuerrechtlicher Entstehungszeitpunkt
maßgebend, sondern der Zeitpunkt, in dem nach insolvenzrechtlichen Grundsätzen der Rechtsgrund für den Erstattungsanspruch
gelegt worden ist.
2) Zahlungen, die auf einem vom Insolvenzverwalter eingerichteten Anderkonto (offenes Vollrechtstreuhandkonto) eingehen, fallen
weder in das Schuldnervermögen noch in die Masse, sondern stehen ausschließlich dem Insolvenzverwalter als Leistungsempfänger
zu und können von diesem gemäß § 37 Abs. 2 AO zurückgefordert werden.
3) Der Rückforderungsanspruch des FA ist gemäß den Grundsätzen von Treu und Glauben um den aus der ESt-Erstattung für den
Zeitabschnitt nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens und im Rahmen der Nachtragsverteilung ausgezahlten Betrag zu mindern.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2019 S. 1068 Nr. 13 AAAAH-15746
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