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NWB Nr. 48 vom Seite 3867 Fach 3 Seite 9563

Die Einkommensbesteuerung von Grenzgängern nach dem Jahressteuergesetz 1996

von Oberregierungsrat Dieter Grützner, Münster

I. Vorbemerkung

Die Besteuerung von im Ausland ansässigen Personen, die ihre Einkünfte im wesentlichen im Inland erzielen als beschränkt Stpfl. nach den Grundsätzen des § 50 EStG, wurde bereits in der Vergangenheit als wenig zufriedenstellend angesehen. Sieht man von den Regelungen des AGGrenzG NL ab, trat eine wesentliche Änderung durch das Grenzpendlergesetz v. (BGBl I S. 1395; NWB G F. 3 S. 4377) ein; wegen Einzelheiten vgl. Grützner, Der Gesetzgeber fand sich jedoch nicht bereit, Ehegatten mit Wohnsitz im Ausland, die ihre Einkünfte weitgehend aus dem Inland beziehen, eine Möglichkeit der Besteuerung nach dem Splittingtarif zuzugestehen. Dieser Mangel ließ befürchten, daß die Neuregelung einer Überprüfung durch den EuGH nicht standhalten würde. Mit Urt. v. () hat es der EuGH als nicht mit Art. 48 EG-Vertrag vereinbar angesehen, daß nicht im Inland ansässige Bürger von Mitgliedstaaten der EU, die zumindest fast ausschließlich ihre Einkünfte aus dem Inland beziehen, in einer Weise besteuert werden, bei der die persönliche Lage und der Familienstand unberücksichtigt bleiben, bei Verheirateten insbes. die Anwendung des Splittingtarifs versagt wird. Diesem Personenkreis muß danach auch...