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in eigener Sache | Berichtigung zu Ruiner, IWB 9/2019 S. 366
Im Aufsatz von Ruiner zur Grenzgängerbesteuerung in deutschen Doppelbesteuerungsabkommen ist uns auf der vorletzten Seite am Ende ein Fehler unterlaufen. Im Kontext der Anrechnung erfolgt die Besteuerung in Deutschland als Wohnsitzstaat nach § 36 EStG und ausdrücklich nicht gem. § 34c EStG (vgl. Art. 15a Abs. 3 Buchst. a DBA Schweiz). Zudem kann man den letzten Absatz so verstehen, als würden beide Wohnsitzstaaten (also Deutschland und die Schweiz) die Doppelbesteuerung durch Anrechnung vermeiden. Dies ist aber lediglich in Deutschland der Fall – der Beitrag (IWB 9/2019 S. 362 ff.) ist gänzlich aus deutscher Sicht verfasst und wurde online berichtigt.