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WP Praxis 6/2019 S. 173

Anforderungen an die Aufrechterhaltung der Registrierung für Prüfer für Qualitätskontrolle

An die WPK wurde die Frage herangetragen, welche Nachweise zu führen sind, um als Prüfer für Qualitätskontrolle registriert zu bleiben.

Die WPK nimmt dazu wie folgt Stellung: Um ihre Registrierung aufrecht zu erhalten, müssen Prüfer für Qualitätskontrolle spätestens alle drei Jahre nach Ihrer Registrierung eine spezielle Prüferfortbildung (24 Unterrichtseinheiten) sowie Ihre Tätigkeit im Bereich gesetzlicher Abschlussprüfungen nachweisen. Die spezielle Prüferfortbildung wird durch Teilnahmebescheinigungen bzw. Sammelbescheinigung der Veranstalter nachgewiesen.

  • Eine Tätigkeit im Bereich gesetzlicher Abschlussprüfung erfordert keine auftragsverantwortliche Prüfungstätigkeit.

  • Eine Tätigkeit als Teamleiter/-mitglied, Berichtskritiker, auftragsbegleitender Qualitätssicherer, in der Auftragsnachs...