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NWB Nr. 40 vom Seite 3149 Fach 3 Seite 9531

Gewerblicher Grundstückshandel eines Gesellschafters

von Prof. Dr. Heinrich List, Präsident des BFH a. D., München

- (BStBl II S. 617) -

I. Sachverhalt

Der Kläger, freiberuflicher Architekt, erwarb im Jahre 1979 zusammen mit einem Dritten je zur Hälfte ein mit 11 Wohnungen, Gewerbehallen und Büroräumen bebautes Grundstück in K, das zunächst vermietet wurde. 1983 wurden die Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt und in der Folgezeit veräußert: 1983 und 1984 jeweils eine Wohnung, 1985 vier Wohnungen, 1987 eine Wohnung, die restlichen Objekte im Jahre 1989. Im Jahr 1981 erwarb der Kläger ein Grundstück in R, das mit einer Poststation, Wohnungen und Nebengebäuden bebaut war. Der Kläger teilte das Grundstück in drei Parzellen auf, die in den Jahren 1981, 1982 und 1984 veräußert wurden. Von den Erwerbern wurden die Teilgrundstücke zu einer Gaststätte mit Wohnung, einer Sauna mit Kosmetikinstitut und Wohnung und zu einem Einfamilienhaus mit Büroräumen und Garage umgebaut, wobei der Kläger die Architektenleistungen erbrachte. In dem beim XI. Senat anhängigen Verfahren vertritt das FG die Auffassung, daß dem Kläger als Gesellschafter die Veräußerungen in K nicht zugerechnet werden könnten. Das FA ist in der von ihm eingelegten Revision der Meinung, daß die vom...