Patentnichtigkeitsklageverfahren – "Verfahren zum Herstellen eines Zahnmodells" – Teilmerkmale eines Patentanspruchs in einem "oder"-Verhältnis – Auslegung – entweder: Nebeneinanderstehen von eigenständigen technischen Lehren/nebengeordnete Lehren – isolierte Betrachtung für die Beurteilung der Patentfähigkeit – oder: Aufzählung von Alternativen einer einzigen gemeinsamen Lehre - Neuheit ist in Bezug auf sämtliche Alternativen einheitlich zu betrachten - für die einzelnen Alternativen lässt sich sprachlich kein Oberbegriff bilden
Leitsatz
Verfahren zum Herstellen eines Zahnmodells
Werden Teilmerkmale eines Patentanspruchs in ein "oder"-Verhältnis gesetzt, so ist durch Auslegung im Einzelfall zu klären, ob mit einer derartigen Formulierung eigenständige technische Lehren nebeneinander stehen und diese deshalb nebengeordnete Lehren bilden, die auch für die Beurteilung der Patentfähigkeit isoliert zu betrachten sind, oder ob nur aufzählend die Alternativen eine einzige gemeinsame Lehre bilden, für welche die Neuheit in Bezug auf sämtliche Alternativen einheitlich zu betrachten ist (vgl. auch ).
Letzteres kann insbesondere dann in Betracht kommen, wenn sich für die einzelnen Alternativen sprachlich kein gemeinsamer, begrifflich abschließender Oberbegriff bilden lässt oder die erfindungsgemäße Lehre erkennen lässt, dass die aufzählend zur Auswahl gestellten Alternativen austauschbar sind.
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