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Track 22 | Kapitalvermögen: Ersatzlose Ausbuchung wertlos gewordener Aktien als berücksichtigungsfähiger Verlust
Die ersatzlose Ausbuchung endgültig wertlos gewordener Aktien durch die Bank führt nach einem steuerzahlerfreundlichen Urteil des FG Rheinland-Pfalz zu einem einkommensteuerlich berücksichtigungsfähigen Verlust aus Kapitalvermögen. Es gebe keine Gründe den Untergang einer Aktie steuerlich anders zu behandeln als den Ausfall einer Kapitalforderung. Damit widerspricht das FG der restriktiven Sichtweise des BMF.
Mehrfach hat der Bundesfinanzhof in jüngster Zeit bekräftigt: Seit der Einführung der Abgeltungsteuer sind grundsätzlich sämtliche Wertveränderungen im Zusammenhang mit Kapitalanlagen zu erfassen. Dies gilt gleichermaßen für Gewinne und für Verluste.
Ganz auf dieser Linie liegt ein aktuelles Urteil des FG Rheinland-Pfalz. Danach führt die ersatzlose Ausbuchung endgültig wertlos gewordener Aktien durch die Bank zu einem Verlust aus Kapitalvermögen. Dieser kann mit den Gewinnen aus der Veräußerung anderer Wertpapiere steuermindernd verrechnet werden. Es gebe keine Gründe, den Untergang einer Aktie steuerlich anders zu behandeln als den Ausfall einer Kapitalforderung. Damit widerspricht da...