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Track 06 | Lohnsteuer: Vermittlung grundlegender Erkenntnisse über einen gesunden Lebensstil als Arbeitslohn
Mit der Teilnahme an einer Sensibilisierungswoche wendet der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern steuerbaren Arbeitslohn zu. Dies hat der BFH zu einem einwöchigen Seminar zur Vermittlung grundlegender Erkenntnisse über einen gesunden Lebensstil entschieden. Für die Leistungen des Arbeitgebers zur betrieblichen Gesundheitsförderung kommt allerdings eine Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 34 EStG in Betracht.
Wir beginnen mit einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs, die gleichermaßen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer von Bedeutung ist.
Der Lohnsteuersenat des BFH hatte über einen interessanten Fall zu entscheiden. Ein Unternehmen hatte allen Mitarbeitern im Rahmen eines ganzheitlichen Personalentwicklungsprogramms die Teilnahme an einwöchigen Seminaren ermöglicht. Während der sog. Sensibilisierungswochen wurden grundlegende Erkenntnisse über einen gesunden Lebensstil vermittelt. Angeboten wurden Kurse zur gesunden Ernährung und Bewegung, Körperwahrnehmung, Stressbewältigung, Herz-Kreislauf-Training, Achtsamkeit, Eigenverantwortung und Nachhaltigkeit. Der Arbeitgeber wollte auf diese Weise die Beschäftigungsfähigkeit, die Leistungsfähigkeit und die Motivation der Belegschaft steigern. Die Arbeitnehme...