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Track 03 | Arbeitszimmer: Vorsicht Falle bei häuslichem Arbeitszimmer im Miteigentum von Ehegatten
Die auf ein häusliches Arbeitszimmer entfallenden Aufwendungen sind vom Nutzenden nur insoweit abzugsfähig als es sich um eigene Verpflichtungen handelt. Bis zum Veranlagungszeitraum 2017 gab es in den LStH jedoch eine großzügige Sonderregelung, wonach beim gemeinsamen Eigentum von Eheleuten die auf das Arbeitszimmer anteilig entfallenden Aufwendungen unabhängig vom Miteigentumsanteil des anderen Ehegatten zu berücksichtigen sind. Das gilt ab dem Veranlagungszeitraum 2018 so nicht mehr.
Nun möchten wir Sie über eine neue Entwicklung zum häuslichen Arbeitszimmer informieren. Leider zum Nachteil der Steuerbürger. Ich finde sogar, man kann durchaus von einer Steuerfalle sprechen. Es geht um die Sachverhalte, bei denen Eheleute gemeinsam Eigentümer einer Eigentumswohnung oder eines Einfamilienhauses sind und ein Ehegatte einen Raum als häusliches Arbeitszimmer nutzt.
Die auf ein häusliches Arbeitszimmer entfallenden Aufwendungen sind vom Nutzenden grundsätzlich nur insoweit abzugsfähig als es sich um eigene Verpflichtungen des betreffenden Steuerpflichtigen handelt. Im Amtlichen Lohnsteuer-Handbuch hieß es aber noch in der Version für den Veranlagungszeitraum 2017: Beim gemeinsamen Eigentum ...