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Track 25 | Erbschaftsteuer: Keine Begünstigungen für Betriebsvermögen für Nießbrauchsrecht an LuF-Betrieb
Für den Erwerb eines Nießbrauchsrechts an einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb können nach einem aktuellen Urteil des FG Münster die erbschaftsteuerlichen Begünstigungen für Betriebsvermögen (Verschonungsabschlag und Freibetrag) nicht in Anspruch genommen werden. Auch wenn ein Nießbraucher ertragsteuerlich als Mitunternehmer des LuF-Betriebs anzusehen sei, bedeute dies nicht, dass das Nießbrauchsrecht auch erbschaftsteuerlich begünstigt sei.
Zwei Verfahren zur Erbschaftsteuer bilden dieses Mal den Abschluss. So hat das FG Münster entschieden: Für den Erwerb eines Nießbrauchsrechts an einem land-und forstwirtschaftlichen Betrieb können die erbschaftsteuerlichen Vergünstigungen für Betriebsvermögen nicht in Anspruch genommen werden.
Die Klägerin übernahm von ihrem Ehemann nach dessen Tod ein Nießbrauchsrecht an einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb. Das Finanzamt unterwarf diesen Erwerb ohne Berücksichtigung des Verschonungsabschlags und des Freibetrags für Betriebsvermögen der Erbschaftsteuer.
Die hiergegen erhobene Klage wies das FG Münster ab. Auch wenn ein Nießbraucher ertragsteuerlich als Mitunternehmer des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs anzuse...