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Steuern mobil Nr. 6 vom

Track 24 | Umsatzsteuer: Steuerbefreiung nicht nur für Museen, sondern auch für Museumsführer

Der XI. Senat des BFH muss in einem Revisionsverfahren die Frage beantworten, ob der Gästeführer eines Museums, das als Einrichtung i. S. des § 4 Nr. 20 Buchst. a UStG anzusehen ist, auch als Einzelperson für die Umsätze aus den dort getätigten Führungen die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 20 Buchst. a UStG in Anspruch nehmen bzw. sich unmittelbar auf die Steuerbefreiung für bestimmte kulturelle Dienstleistungen gem. Artikel 132 Abs. 1 Buchst. n MwStSystRL berufen kann.

Auch zur Umsatzsteuer haben wir ein interessantes anhängiges Verfahren ausgewählt. Der Bundesfinanzhof muss klären: Kann ein Gästeführer in einem Museum die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 20 Buchst. a UStG beanspruchen?

Das FG Münster hat dies in erster Instanz bejaht, obwohl das deutsche Umsatzsteuergesetz eigentlich nur die Museen selbst begünstigt. Nach Auffassung des FG ist die nationale Regelung jedoch richtlinienkonform so auszulegen, dass auch Einzelpersonen, die für Museen Besucherführungen durchführen, diese Leistung steuerbefreit erbringen.

Die Finanzrichter verweisen darauf, dass nach den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs auch die Leistungen einzelner selbständiger Musiker oder Dirigenten gegenüber einem Orchester umsatzsteuerfrei sein können . Gleiches gilt für die Leistungen eines einzelnen Theatersc...