Unter Berücksichtigung der vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Grundsätze fehlt es an der für eine Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG notwendigen Entscheidungserheblichkeit. Selbst wenn die Regelung des § 3 Nr. 12 EStG i.V.m. § 12 AbgG dem Grunde und/oder der Höhe nach wegen eines Verstoßes gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 GG verfassungswidrig wäre, ist es nach Auffassung des Senats unter keinem denkbaren Gesichtspunkt möglich, die Regelungen über die Steuerfreiheit der Abgeordnetenpauschale so auf die Besteuerung der Kläger zu übertragen, dass es bei diesen zu einer niedrigeren Steuerfestsetzung käme.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2019 S. 910 Nr. 11 EStB 2019 S. 513 Nr. 12 HAAAH-15158
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