Abgabenordnung: Keine Verzinsung von
Erstattungen im Rahmen eines Einspruchsverfahrens - Erhebung einer
Untätigkeitsklage nicht rechtsmissbräuchlich
Leitsatz
1. Wird dem Steuerpflichtigen
die mit dem Einspruch angefochtene Steuer nach Beendigung eines
von einem Dritten geführten Musterverfahrens erstattet, kann er
keine Zinsen auf den Erstattungsbetrag beanspruchen.
2. Die fehlende Verzinsung
von Erstattungsbeträgen im Anschluss an ein Einspruchsverfahren
verstößt nicht gegen höherrangiges Recht.
3. Die Erhebung einer Untätigkeitsklage
ist nicht rechtsmissbräuchlich, wenn beim Bundesverfassungsgericht
ein Musterverfahren anhängig ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2019 S. 1062 Nr. 13 JAAAH-15153
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