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NWB Nr. 5 vom Seite 401 Fach 3 Seite 9265

Spendenbestätigungen bei Zuwendungen an unmittelbar spendenempfangsberechtigte steuerbegünstigte Körperschaften und bei Durchlaufspenden

Nach § 48 Abs. 3 EStDV sind Zuwendungen für steuerbegünstigte Zwecke dem Finanzamt grundsätzlich durch eine förmliche Spendenbestätigung des Empfängers nachzuweisen. Bei Zuwendungen an eine nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer befreite gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienende Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse muß sich der Nachweis auch darauf erstrecken, daß der Empfänger zu den begünstigten Körperschaften gehört.

Anlage 4 zu R 111 Abs. 4 EStR 1993 enthält ein Muster für die Gestaltung der nach § 48 Abs. 3 EStDV erforderlichen Bestätigung des Empfängers der Zuwendungen (Spendenbestätigung). Die Spendenbestätigung muß grundsätzlich von mindestens einer durch Satzung oder Auftrag zur Entgegennahme von Zahlungen berechtigten Person unterschrieben sein. Dieses Muster 1 der Anlage 4 zu R 111 Abs. 4 EStR 1993 ist durch ein dem anliegendes Muster für die Gestaltung der nach § 48 Abs. 3 EStDV erforderlichen Spendenbestätigung ersetzt worden.

Als Nachweis reicht eine maschinell erstellte Spendenbestätigung ohne eigenhändige Unterschrift einer zeichnungsberechtigten Person aus, wenn das zuständige Finanzamt dies der Empfängerkörperschaft nach Prüfung ...