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NWB Nr. 5 vom Seite 399 Fach 3 Seite 9263

Wohneigentumsförderung (§ 10e EStG) bei Erbbaurecht, mittelbarer Grundstücksschenkung und Anschaffungsnebenkosten

von Arnold Obermeier, Richter am FG, Herrsching

(BStBl II S. 779) -

I. Sachverhalt und Problemstellung

Im Jahr 1987 erwarben die Stpfl. das Erbbaurecht an einem mit einem Einfamilienhaus bebauten Grundstück. Zur Zahlung des Kaufpreises verpflichteten sich verschiedene Angehörige. In die Bemessungsgrundlage des § 10e EStG bezogen die Stpfl. als Anschaffungskosten des Gebäudes den Kaufpreis für das Erbbaurecht, GrESt, Gerichtsgebühren, Fahrtkosten, Aufwendungen für Baumaterial, Handwerkszeug und ähnliches sowie als Anschaffungskosten des Grund und Bodens die Hälfte des kapitalisierten Erbbauzinses ein.

II. Entscheidungsgründe

1. Erbbaurecht

§ 10e Abs. 1 EStG begünstigt die Anschaffungs- und Herstellungskosten einer Wohnung im eigenen Haus oder einer eigenen Eigentumswohnung ”zuzüglich der Hälfte der Anschaffungskosten für den dazugehörenden Grund und Boden”. Laufend zu zahlende Erbbauzinsen sind keine Anschaffungskosten.

Nach der Rspr. des BFH ist das durch die Bestellung eines Erbbaurechts begründete Rechtsverhältnis nach seinem rechtlichen und wirtschaftlichen Leistungsinhalt ein der Miete und Pacht angenähertes entgeltliches Daue...