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Aufwendungen für Pay-TV als Werbungskosten
BFH verlangt Ermittlungen zur tatsächlichen Verwendung
[i]Langenkämper, Werbungskosten Arbeitnehmer, infoCenter NWB OAAAB-17605 Bei einem Fußballtrainer können Aufwendungen für ein Pay-TV-Paket „Bundesliga“ zu den Werbungskosten zu rechnen sein, wenn das Abonnement ausschließlich oder fast ausschließlich beruflich genutzt wird ( NWB NAAAH-13857). Der BFH verlangt vom Finanzgericht Ermittlungen, ob das entsprechende Vorbringen des Klägers als zutreffend anzusehen ist. Bei einem allgemeineren Sportpaket des Privatsenders scheint der BFH eine Aufteilung für zulässig zu halten. Dabei äußert er sich nicht zu dem nötigen Aufteilungsmaßstab, obwohl das Finanzgericht eine Aufteilung mangels objektiver Kriterien für nicht möglich erklärt hatte.
I. Berufliche Situation des Klägers
[i]Zielgruppe Allgemeinheit bzw. FußballfansDer verheiratete Kläger war für einen Verein der zweiten Bundesliga während des ganzen Streitjahres 2012 Co-Trainer einer Jugendmannschaft und ab Juli zusätzlich Torwarttrainer der Lizenzmannschaft. Gestritten wurde insbesondere um die Gebühren für das Bundesliga-Paket. Der Kläger trug detailliert vor, warum das Studium der Fußballtaktik, der gegnerischen Mannschaften und der Techniken der Torhüter, insbesondere anhand von Video-Analysen, in seinem beruflichen Interesse liege.