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BFH 29.08.2018 XI R 57/17, StuB 10/2019 S. 414

Zum Einwendungsausschluss des § 166 AO bei unterlassenem Widerspruch gegen eine Forderungsanmeldung des FA und zur Mittelvorsorgepflicht bei Gewährung von Aussetzung der Vollziehung

(1) Wird eine Steuerforderung gegenüber einer GmbH widerspruchslos zur Insolvenztabelle festgestellt, ist der als Haftungsschuldner in Anspruch genommene Geschäftsführer der GmbH gem. § 166 AO mit Einwendungen gegen die Höhe der Steuerforderung ausgeschlossen, wenn er der Forderungsanmeldung hätte widersprechen können, dies aber nicht getan hat. (2) Die Pflicht eines GmbH-Geschäftsführers, finanzielle Mittel zur Entrichtung geschuldeter Steuern bereitzuhalten, besteht auch dann, wenn das FA Aussetzung der Vollziehung gewährt hat (Bezug: § 166 AO; § 174, § 175, § 176, § 178 InsO).

Praxishinweise

Ist die Steuer dem Stpfl. (hier: einer GmbH) gegenüber unanfechtbar festgesetzt, so hat dies nach § 166 AO neben einem Gesamtrechtsnachfolger auch gegen sich gelten zu lassen, wer in der Lage gewesen wäre, den gegen den Stpfl. erlassene...BStBl 2017 II S. 934BStBl 2018 II S. 515