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Der einkommensteuerliche Freibetrag bei Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe
I. Wesen und Bedeutung des Freibetrags
Die Veräußerung eines Betriebs führt dazu, daß die im BV enthaltenen stillen Reserven aufgedeckt und in der Form des Veräußerungsgewinns schlagartig von der Steuer erfaßt werden. Diese stillen Reserven können im Laufe der Zeit zu einem ansehnlichen Wert angewachsen sein. Durch die konzentrierte Aufdeckung dieser Werte in einem Wj kann infolge der Tarifprogression eine hohe Steuerbelastung ausgelöst werden, die sich deshalb besonders schmerzhaft bemerkbar macht, weil der Stpfl. u. U. durch zwingende Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften gehindert war, die stillen Reserven zu einem früheren - ihm genehmen - Zeitpunkt auszuweisen und zu versteuern. Gehindert sein konnte er z. B. durch das Verbot, nichtrealisierten Vermögenszuwachs auszuweisen, ebenso durch das Niederstwertprinzip oder durch das Verbot, originäre immaterielle WG zu bilanzieren.
Mitunter fließen dem Stpfl. auch keine ausreichenden Mittel zu, um die durch den Gewinn anfallende Steuer zu bezahlen, so wenn z. B. ein Handwerker seinen Betrieb aus Altersgründen oder wegen Berufsunfähigkeit aufgibt und das zum BV gehörende Grundstück in das Privatvermögen übernimmt, um von der Grundstü...