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NWB Nr. 22 vom

Gewerbesteuerfallen bei Umwandlungen

Michael Bisle

Unternehmensumwandlungen spielen in der Beratungspraxis eine erhebliche Rolle. Aus steuerlicher Sicht soll der Umwandlungsvorgang in der Regel steuerneutral gestaltet werden. Im „Eifer des Gefechts“ wird dabei aber oftmals die Gewerbesteuer aus dem Blick verloren, was ein nicht unerhebliches Haftungspotenzial für den Berater mit sich bringt. Insofern sollte an folgende Gewerbesteuerfallen im Zusammenhang mit Umwandlungen gedacht werden.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

Gewerbesteuerfalle für fiktive Dividenden nach § 7 UmwStG

[i]Fiktive TotalausschüttungBei der Umwandlung einer Körperschaft in eine Personengesellschaft kommt es nach aktuellem Umwandlungssteuerrecht stets zu einer sog. fiktiven Totalausschüttung der offenen Gewinnrücklagen nach § 7 UmwStG, was beim Gesellschafter grds. zu Einnahmen aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG führt. Die Einkünfte i. S. des § 7 UmwStG gehören grds. zum Gewerbeertrag der übernehmenden Personengesellschaft i. S. des § 7 GewStG, soweit sie auf Anteile an der übertragenden Körperschaft entfallen, die zum Gesamthandsvermögen der Personengesellschaft gehören oder die zum Sonderbetriebsvermögen oder sonstigen Betriebsvermögen eines Gesellschafters gehören und nach § 5 Abs. 3 UmwStG als in das Betrie...