Zur Besorgnis der Befangenheit bei einem für die Unternehmensbewertung einer Aktiengesellschaft im Spruchverfahren bestellten Gerichtssachverständigen: Die Mitgliedschaft des Sachverständigen im Institut der Deutschen Wirtschaft (IDW) und in dessen Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) begründet nicht die Besorgnis der Befangenheit. Eine etwaige frühere Tätigkeit als Privatgutachter - im Auftrag eines Hauptaktionärs - in anderen Verfahren betreffend andere Aktiengesellschaften begründet ebenfalls nicht die Besorgnis der Befangenheit
Fundstelle(n): AG 2018 S. 405 Nr. 11 DStR 2018 S. 1687 Nr. 31 DStRE 2019 S. 329 Nr. 5 NWB-Eilnachricht Nr. 24/2018 S. 1738 StuB-Bilanzreport Nr. 14/2018 S. 528 ZIP 2018 S. 970 Nr. 20 FAAAH-14703
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