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LSG Sachsen Urteil v. - L 5 RS 456/17

Die Beteiligten streiten - im Rahmen eines Überprüfungsverfahrens - über die Verpflichtung der Beklagten die Beschäftigungszeiten der Klägerin vom 1. April 1974 bis 4. Juli 1976 als Zeiten der Zugehörigkeit zum Zusatzversorgungssystem der freiwilligen zusätzlichen Altersversorgung für hauptamtliche Mitarbeiter des Staatsapparates festzustellen.

Fundstelle(n):
NAAAH-14680

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