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LSG Hessen Urteil v. - L 9 U 159/15

Der Kläger begehrt von der Beklagten als Rechtsnachfolgerin der Unfallkasse des Bundes (im Folgenden einheitlich als Beklagte bezeichnet) die Anerkennung und Entschädigung seiner Atemwegserkrankungen als Berufskrankheit nach § 9 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Siebtes Buch (SGB VII) in Verbindung mit Nrn. 4301/4302 der Anlage 1 zur Berufskrankheitenverordnung - BKV - (BK 4301/BK 4302). Streitig ist im Berufungsverfahren noch die Anerkennung und Entschädigung der BK 4301.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
VAAAH-14621

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