Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Bewertungsgesetz - Kommentar
6. Aufl. 2020
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§ 13 BewG Kapitalwert von wiederkehrenden Nutzungen und Leistungen
R B 13 ErbStR 2019; Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder betr. Bewertung von Kapitalforderungen und Kapitalschulden, wiederkehrende Nutzungen und Leistungen: Bewertung für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer v. , BStBl 2010 I S. 810.
Halaczinsky, Erbbaurecht und Erbbauverpflichtung im Erbschaft- und Grunderwerbsteuerrecht, UVR 2017 S. 303-311; Marfels, Die Bewertung wiederkehrender Leistungen und Nutzungen gem. §§ 13 – 16 BewG, ErbStB 2017 S. 310; Behrens, BFH: Entgeltliche Mieterdienstbarkeit als grunderwerbsteuerrechtliche Gegenleistung, BB 2018 S. 869; Halaczinsky, Die Zuwendung von Renten im Erbschaft-/Schenkungsteuerrecht, UVR 2019 S. 271; ders., Bewertung eines Erbbauzinsanspruchs, UVR 2019 S. 42-43; Volland, Steuerliche Gestaltung bei der Nachfolge in Immobilien mittels Nießbrauch, ZEV 2019 S. 254.
A. Kapitalwert wiederkehrender Nutzungen und Leistungen
I. Verhältnis zum Gegenwartswert bei Kapitalforderungen
1Die Berechnung des Kapitalwerts wiederkehrender Nutzungen und Leistungen ist im Rechnerischen nichts anderes als die Ermittlung des Gegenwartswerts von Kapitalforderungen, die in Raten zu tilgen sind (§ 12 Abs. 3 BewG). Hier wie dort ist nach der gleichen ...