Feststellung des steuerlichen Einlagekontos bei einer Familienstiftung
Leitsatz
1) Für eine rechtsfähige Stiftung, die Leistungen i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG erbringen kann, ist ein steuerliches Einlagenkonto
gemäß § 27 Abs. 1 i.V. mit Abs. 7 KStG festzustellen.
2) Das von den Stiftern auf Grundlage des Stiftungsgeschäfts aufgebrachte und in seinem Bestand zu erhaltene Stiftungskapital
steht einem „Nennkapital” i.S. des § 27 Abs. 1 KStG gleich
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BB 2019 S. 1265 Nr. 22 DStRE 2019 S. 755 Nr. 12 EFG 2019 S. 1010 Nr. 12 ErbStB 2019 S. 201 Nr. 7 KÖSDI 2019 S. 21349 Nr. 8 LAAAH-14163
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