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FG Münster Urteil v. - 9 K 1107/17 F EFG 2019 S. 1010 Nr. 12

Gesetze: KStG § 27 Abs. 7; EStG § 20 Abs. 1 Nr. 9; KStG § 1 Abs. 1 Nr. 4; KStG § 27 Abs. 1

Stiftung: Familienstiftung

Feststellung des steuerlichen Einlagekontos bei einer Familienstiftung

Leitsatz

1) Für eine rechtsfähige Stiftung, die Leistungen i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG erbringen kann, ist ein steuerliches Einlagenkonto gemäß § 27 Abs. 1 i.V. mit Abs. 7 KStG festzustellen.

2) Das von den Stiftern auf Grundlage des Stiftungsgeschäfts aufgebrachte und in seinem Bestand zu erhaltene Stiftungskapital steht einem „Nennkapital” i.S. des § 27 Abs. 1 KStG gleich

Fundstelle(n):
BB 2019 S. 1265 Nr. 22
DStRE 2019 S. 755 Nr. 12
EFG 2019 S. 1010 Nr. 12
ErbStB 2019 S. 201 Nr. 7
KÖSDI 2019 S. 21349 Nr. 8
LAAAH-14163

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