Zur Zulässigkeit einer Klage gegen einen
"Nullbescheid" bei Relevanz für die nachfolgende Verlustfeststellung
haben - Verfassungsmäßigkeit von § 10d EStG.
Leitsatz
1.
Der Steuerpflichtige kann Rechtsschutz gegen eine aus seiner Sicht
unzutreffende Ermittlung der bei der Ermittlung des Gesamtbetrags
der Einkünfte nicht ausgeglichenen negativen Einkünfte nur durch
Anfechtung des Einkommensteuerbescheides und nicht durch Anfechtung
des Verlustfeststellungsbescheides erreichen. Eine Beschwer im Sinne von
§ 350 AO bzw. § 40 Abs. 2 FGO ist daher auch dann gegeben, wenn
zwar die Einkommensteuer auf null Euro festgesetzt wurde, der Steuerpflichtige
aber den Ansatz der Besteuerungsgrundlagen rügt.
2.
Die Beschränkung des Verlustabzugs unter Berücksichtigung des objektiven
Nettoprinzips auf "negative Einkünfte" und die Berechnung des Verlustverbrauchs
durch Verrechnung der nicht ausgeglichenen Verluste mit einem positiven
Gesamtbetrag der Einkünfte ohne vorrangige Berücksichtigung privater
Aufwendungen, wie zum Beispiel Sonderausgaben / außergewöhnliche
Belastungen ist verfassungsmäßig nicht zu beanstanden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2019 S. 10 Nr. 28 DStRE 2019 S. 1002 Nr. 16 HAAAH-14160
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.