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NWB Nr. 25 vom Seite 2359 Fach 3 Seite 8693

Die Steuerklausel in einem Kiesausbeutevertrag

von Richter am FG Bernd Heuermann, München

- (BStBl 1993 II S. 296) -

I. Sachverhalt

Die Klin. übertrug 1969 von ihrem landwirtschaftlichen Betrieb 231 Morgen an ein Kiesunternehmen. Die Gegenleistung in Höhe von 3,5 Mio. DM war in sechs Teilbeträgen bis zum sechsten Jahr nach der Eintragung der Auflassungsvormerkung zu entrichten. Der Vertrag ist als ”Kaufvertrag”, das Entgelt als ”Kaufpreis” bezeichnet. In einem weiteren notariellen Vertrag vom selben Tag verpflichteten sich das Kiesunternehmen, das Grundstück nach beendeter Auskiesung und nach Abschluß der geschuldeten Rekultivierungsarbeiten an die Klin. zurückzuübertragen, und die Klin., das Grundstück zurückzuerwerben. Die Vertragsurkunde enthielt ferner die Klausel, daß diese Rückübertragungsverpflichtung als nicht geschlossen gilt, wenn das Bestehen der Rückübertragungsverpflichtung aus steuerlichen Gründen zur Versteuerung des im Kaufvertrag festgelegten Kaufpreises bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung führen würde. Eine Pflicht zur Rückübertragung des Grundbesitzes bestünde alsdann von Anfang an nicht. Dem FA wurde nur der ”Kaufvertrag” ...BStBl 1974 II S. 130