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NWB Nr. 22 vom Seite 2025 Fach 3 Seite 8647

Ertragsteuerrechtliche Behandlung der vorweggenommenen Erbfolge

von Dr. Roland Wacker, Nellmersbach

- Anmerkungen zum (BStBl I S. 80) -


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Inhaltsübersicht                                                    Seite
A. Allgemeine Grundsätze                                             8647
B. Übertragung von Privatvermögen                                    8651
C. Übertragung von Betriebsvermögen                                  8663
D. Übertragung von land- und forstwirtschaftlichem Vermögen          8670
E. Mischfälle                                                        8671
F. Übergangsregelung                                                 8672

A. Allgemeine Grundsätze

1. Bisherige Beurteilung

Kennzeichnend für den zivilrechtlich nicht definierten Begriff der vorweggenommenen Erbfolge (vgl. jedoch die Erwähnung in § 593a BGB und § 17 Höfeordnung) ist, daß bereits aufgrund eines Rechtsgeschäfts unter Lebenden Vermögenswerte - z. B. land- und forstwirtschaftlicher Hof, Gewerbebetrieb, Grundstücke, Wertpapiere - mit Rücksicht auf die künftige Erbfolge übertragen werden. Verpflichtet sich der Vermögensübernehmer dabei zu eigenen Leistungen...BStBl III S. 484BStBl 1986 II S. 181BStBl II S. 686