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Umsatzsteuer | EuGH-Vorlage zum erfolglosen Unternehmer
Dem EuGH wird mit folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Muss ein Steuerpflichtiger, der einen Investitionsgegenstand im Hinblick auf eine steuerpflichtige Verwendung mit Recht auf Vorsteuerabzug herstellt (hier: Errichtung eines Gebäudes zum Betrieb einer Cafeteria), den Vorsteuerabzug nach Art. 185 Abs. 1 und Art. 187 MwStSystRL berichtigen, wenn er die zum Vorsteuerabzug berechtigende Umsatztätigkeit (hier: Betrieb der Cafeteria) einstellt und der Investitionsgegenstand im Umfang der zuvor steuerpflichtigen Verwendung nunmehr ungenutzt bleibt?
Die grds. mit dem Betrieb eines Alten- und Pflegeheims umsatzsteuerfreie Klägerin errichtete einen Anbau, um darin eine Cafeteria zu betreiben und damit steuerpflichtige Umsätze zu erzielen. Das Cafeteriaprojekt erwies sich als Fehlmaßnahme;...