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Veräußerung eines Personengesellschaftsanteils zum Jahreswechsel
- (BStBl 1993 II S. 228) -
I. Sachverhalt
Der Kläger und sein Sohn S waren an der A-GmbH & Co. KG (B-KG) als Kommanditisten beteiligt. Mit Vertrag vom veräußerten beide ihre Kommanditanteile an die D-GmbH & Co. KG (D-KG).
Nach dem Vertrag vom wurden die Kommanditeinlagen ”mit Wirkung vom ” verkauft. Der Kaufpreis war an dem Tag fällig, an dem der Austritt der Kommanditisten und der Eintritt des Erwerbers als Kommanditist in die B-KG in das Handelsregister eingetragen wurden. Dies ist am geschehen.
Im Vertrag vom war ferner vereinbart worden, daß die B-KG den Verkäufern den Stand der Privatkonten in der in der Bilanz zum ausgewiesenen Höhe vergütet und daß die Privatkonten mit feststehenden Summen am und zu tilgen waren. Der noch nicht feststehende, sondern über die Bilanz zum 31. 12. 1978 festzustellende Rest war am zu leisten. Die Beträge wurden beginnend ab verzinst.
Ausgangsbasis für die Festlegung des Kaufpreises war die Bilanz der B-KG zum ; die Bilanzen zum und zum 31. 12. 1978 waren nach den bisherigen Bilanzierungsgrundsätzen aufzustellen. Die ...