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Körperschaftsteuer | Verlustübernahmeregelung bei Organgesellschaften
Mit Schreiben v. hat sich das BMF zu den Voraussetzungen des § 17 Satz 2 Nr. 2 KStG infolge der BFH-Rechtsprechung zu Gewinnabführungsverträgen von Organschaften geäußert.
Mit Urteil v. - I R 93/15 ( NWB NAAAG-61391) S. 1435hat der BFH entschieden, dass Gewinnabführungsverträge von Organschaften i. S. des § 17 KStG nur dann die Voraussetzungen des § 17 Satz 2 Nr. 2 KStG a. F. erfüllen, wenn der Gewinnabführungsvertrag bei wörtlicher Wiedergabe des § 302 AktG auch die Regelung des § 302 Abs. 4 AktG enthält. In Alt-Fällen war ein fehlender Verweis bzw. eine fehlende Wiedergabe des § 302 Abs. 4 AktG im Gewinnabführungsvertrag bisher nicht zu beanstanden ( BStBl 2006 I S. 12).