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Beantragung von Baukindergeld – Nachweis über die Höhe der Einkünfte
Antragstellung bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau
[i]Schmitt, Beilage zu NWB 14/2019 S. 7; Hilbertz, NWB 41/2018 S. 3031Das Baukindergeld ist als Förderprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ausgestaltet und wird dort unter dem Förderprogramm 424 bereitgestellt. Es handelt sich um einen Zuschuss für den Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum für Familien mit Kindern. Für jedes förderfähige Kind werden zehn Jahre lang jährlich 1.200 € gezahlt (s. hierzu ausführlich Schmitt, Beilage zu NWB 14/2019 S. 7; Hilbertz, NWB 41/2018 S. 3031).
Seit dem können Anträge auf Zahlung des Zuschusses gestellt werden. Mit der Zuständigkeit für die Beantragung und Auszahlung von Baukindergeld wurde die KfW durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat beauftragt.
Einkommensteuerbescheide zum Nachweis des Haushaltseinkommens
[i]NachweisVoraussetzung für die Gewährung von Baukindergeld ist unter anderem, dass ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen in Höhe von 90.000 € bei einem Kind zuzüglich 15.000 € je weiterem Kind nicht überschritten wird. Als Nachweis sollen die Einkommensteuerbescheide des zweiten und dritten Kalenderjahrs vor Antragseingang des Antragstellers und – sofern vorhanden – des im Haushalt le...