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NWB Nr. 19 vom Seite 1717 Fach 3 Seite 8617

Vorteilhafte Gestaltungen bei Lebensversicherungen

von Dipl.-Finanzwirt Bernhard Paus, Malterdingen

I. Begünstigte Versicherungen

Der Gesetzgeber fördert die Altersvorsorge in der Form von Lebensversicherungen, wenn der Versicherungsvertrag bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Außer bei reinen Risikoversicherungen, die nur im Todesfall eine Leistung erbringen, und bei Rentenversicherungen ohne Kapitalwahlrecht werden

  • eine Vertragslaufzeit von 12 Jahren sowie

  • laufende Beitragsleistungen

verlangt.

Die Mindestvertragslaufzeit wird für Bürger der ehemaligen DDR auf 6 bis 12 Jahre verkürzt, wenn der Stpfl.

  • am einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Bereich der ehemaligen DDR, also ohne Berlin (West), hatte,

  • zu dieser Zeit keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im übrigen Bundesgebiet hatte,

  • zur Zeit des Vertragsabschlusses mindestens 47 Jahre alt ist und

  • den Vertrag vor dem abschließt (Ergänzung des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG durch das Kultur- und Stiftungsförderungsgesetz v. , BStBl 1991 I S. 51).

Die Mindestvertragsdauer von 12 Jahren verringert sich um die angefangenen Lebensjahre, um die der Stpfl. älter ist als 47, höchstens um 6 Jahre.

Beispiel:

Der Stpfl. hat bis einschl. 1991 in Dresden gewohnt und ist dann nach München umgezogen. 1996 schließt er kurz nach Vollendung seines 47sten (50sten; 56sten) Lebensjahres eine Le...