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Betrieblich oder beruflich genutzte Gebäudeteile bei Ehegattengrundstücken
I. Einleitung
Gebäudegrundstücke, die im Miteigentum von Ehegatten stehen und von einem Ehegatten ganz oder teilweise für betriebliche oder berufliche Zwecke genutzt werden, werden ertragsteuerlich unterschiedlich behandelt, je nachdem, ob der betrieblich oder beruflich genutzte Teil den Gewinneinkünften oder den Überschußeinkünften zuzurechnen ist. Die unterschiedliche Behandlung beruht auf der Rspr. des BFH. Nunmehr hat der IV. Senat des BFH die Frage dem Großen Senat vorgelegt (Beschluß v. , BStBl II S. 948). Der Große Senat hat damit die Gelegenheit, für Rechtseinheitlichkeit zu sorgen und zu der Frage des Drittaufwandes bei Angehörigen Stellung zu nehmen. Diese Frage hatte der Große Senat des BFH in seinem Beschluß vom (BStBl 1988 II S. 348), in dem der Drittaufwand ansonsten abgelehnt wurde, noch offengelassen.
II. Typischer Problemfall
Die Eheleute bauen 1992 auf einem Grundstück, das ihnen zu je 1/2 gehört, ein Zweifamilienhaus, dessen eine Wohnung von den Eheleuten bewohnt wird. In der anderen gleich großen Wohnung betreibt der Ehemann seine Arztpraxis.
1. Aufwendungen bezüglich der zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung
Bezüglich des Wohnteils können die Eheleute die Vergünstigungen des § 10e EStG in Anspruch nehmen, ...