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NWB Nr. 5 vom Seite 347 Fach 3 Seite 8473

Ertragsteuerliche Folgen aus den Änderungen des ehelichen Güterrechts im Beitrittsgebiet

von Dr. Gerd Stuhrmann, Köln

I. Steuerrechtliche Anerkennung von Vertragsverhältnissen zwischen Ehegatten

Schuldrechtsverhältnisse zwischen Ehegatten werden für steuerrechtliche Zwecke grds. anerkannt, wenn sie ernsthaft vereinbart, entsprechend der Vereinbarung durchgeführt werden und einem Fremdvergleich standhalten. Als derartige Rechtsverhältnisse kommen in der Praxis hauptsächlich Darlehens-, Miet- oder Pacht- sowie Arbeitsverträge in Betracht (im einzelnen vgl. Abschn. 23 EStR).

In den neuen Ländern wurden unter der Herrschaft der maßgebenden Regelungen der DDR derartige Vertragsverhältnisse steuerlich nicht anerkannt. Das Verbot des Abzugs jeglicher Zahlungen, die auf dieser Grundlage geleistet wurden, beruhte auf den unterschiedlichen eherechtlichen Regelungen im BGB einerseits und dem bis zum geltenden Familiengesetzbuch (FGB) der ehemaligen DDR andererseits.

Zum Verständnis der steuerrechtlichen Folgen wird zunächst ein Überblick über die eherechtlichen Regelungen gegeben.

II. Eherechtliche Regelungen

1. Bis zum maßgebende Regelung

Die rechtlichen Beziehungen zwischen Ehegatten in der ehemaligen DDR richteten sich nach dem FGB. Als gesetzlicher Güterstand war in §§ 13 ff. die Eigentums- und Vermögensgemeins...