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BFH 07.03.2019 IV R 18/17, BBK 10/2019 S. 443

Steuerrecht | Beim Anteilsverkauf übernommene Gewerbesteuer grundsätzlich als Betriebsausgabe abziehbar

Übernimmt der Verkäufer eines Anteils an einer KG die bei der KG infolge des Verkaufs entstehende Gewerbesteuer zur Hälfte, kann er die Gewerbesteuer als S. 444Veräußerungskosten gem. § 16 Abs. 2 EStG vom Veräußerungserlös abziehen, wenn dies betrieblich und nicht gesellschaftsrechtlich veranlasst ist.

Das [i]Abzugsverbot für Gewerbesteuer gilt nur für den Steuerschuldner Abzugsverbot für Gewerbesteuer nach § 4 Abs. 5b EStG steht dem Abzug nicht entgegen, da es nur für den Gewerbesteuerschuldner gilt, d. h. die KG, nicht aber für denjenigen, der sich zur Zahlung der Gewerbesteuer vertraglich verpflichtet.

Im [i]Gewerbesteuer entstand wegen vorheriger Umwandlung Urteilsfall verkaufte A seinen Anteil an einer GmbH & Co. KG an den B. Aufgrund einer vorherigen Verschmelzung einer anderen Personengesellschaft auf die GmbH & Co. KG löste der Anteilsverkauf von A an B Gewerbesteuer für die GmbH & Co. KG nach § 18 Abs. 3 UmwStG aus. A und B...