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Steuerrecht | Entnahme durch Nichtbilanzierung
Nach dem FG Berlin-Brandenburg kann eine Entnahme auch dadurch erfolgen, dass das Wirtschaftsgut von Anfang an, als es noch notwendiges Betriebsvermögen war, nicht bilanziert worden ist und es hierbei auch nach der späteren Nutzungsänderung, die nur noch eine Erfassung als gewillkürtes Betriebsvermögen zugelassen hätte, geblieben ist.S. 570
Diese Aussage lässt sich an folgendem Beispiel verdeutlichen:
Kommanditist [i]Nichtaktivierung als Entnahme A hält seit dem Jahr 01 eine GmbH-Beteiligung, die zu seinem notwendigen Sonderbetriebsvermögen II (SBV II) bei der KG gehört, weil die GmbH ausschließlich die Geschäfte der KG führt. A bilanziert die Beteiligung aber zu Unrecht nicht in seiner Sonderbilanz. Ab dem Jahr 05 führt die GmbH auch noch eigene Geschäfte, so dass bilanzrechtlich nur noch gewillkürtes SBV ...