Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz
2. Aufl. 2019
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5. Lagerung und Umgang von Gefahrstoffen
5.1 Eigenschaften von Gefahrstoffen, Gefahrstoffkataster
Bei der Metallbau GmbH wird ein neuer Kleber zum Fügen von Kupplungsscheiben eingesetzt. Der neue Kleber muss zu den Gefahrstoffen gemäß GefStoffV gerechnet werden.
Beschreiben Sie drei organisatorische Maßnahmen, die Sie vor Einsatz des neuen Klebers ergreifen müssen.
Beschreiben Sie sechs generelle, organisatorische Maßnahmen, die Sie bei der Lagerung von Gefahrstoffen beachten müssen.
Lösung zu Aufgabe 1: Lagerung von Gefahrstoffen
Organisatorische Maßnahmen vor Einsatz des neuen Klebers:
Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung über Lagerung, Transport und Einsatz des neuen Klebers
Erstellen einer Betriebsanweisung
Aktualisierung des Gefahrstoffkatasters
Bezeichnung/Kennzeichnung des Lagerbereichs bzw. des Gefahrstoffschrankes
Unterweisung der Mitarbeiter.
Generelle, organisatorische Maßnahmen bei der Lagerung von Gefahrstoffen, z. B.:
Die Lagerung von Gefahrstoffen muss stets so erfolgen, dass die menschliche Gesundheit und die Umwelt nicht gefährdet werden können. Missbrauch und Fehlgebrauch sind zu verhindern.
Die mit der Verwendung verbundenen Gefahren müssen auch ...