Änderung des Feststellungsbescheides über das steuerliche
Einlagekonto bei fehlerhafter Verbuchung
Leitsatz
Die fehlende Erklärung einer steuerlichen Einlage in der Feststellungserklärung betreffend das steuerliche Einlagekonto und
die fehlende Verbuchung entsprechender Geldeingänge z.B. in der Kapitalrücklage, schließen eine Änderung des erklärungsgemäß
ergangenen Feststellungsbescheides über das steuerliche Einlagekonto nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO wegen grober Fahrlässigkeit
aus.
Ist ein zur Liquiditätsstärkung erfolgter Geldeingang auf eine Darlehensverbindlichkeit verbucht worden, stellt die spätere
Umbuchung und Erfassung als Kapitalrücklage keine offenbare Unrichtigkeit dar, die eine Änderung des Feststellungsbescheides
nach § 129 AO rechtfertigt
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 15/2019 S. 716 GmbH-StB 2019 S. 201 Nr. 7 FAAAH-13637
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