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Hessisches Finanzgericht  Urteil v. - 4 K 1549/16 EFG 2019 S. 926 Nr. 11

Gesetze: KStG § 8b Abs. 7; KWG § 1 Abs. 3

Anwendbarkeit des § 8b Abs. 7 KStG auf im Drittland ansässige Gesellschaften

Leitsatz

In Drittstaaten ansässige Unternehmen (ohne Zweigniederlassung im Inland), die die Voraussetzungen des § 1 Abs. 3 KWG erfüllen, sind nicht von § 8b Abs. 7 KStG erfasst.

Fundstelle(n):
EFG 2019 S. 926 Nr. 11
GmbH-StB 2019 S. 202 Nr. 7
IWB-Kurznachricht Nr. 13/2019 S. 506
VAAAH-13636

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